Allfinanz Jürss & Klumpart GbR
– in der Region fest verwurzelt.
Dein objektiver Makler für Versicherungen, Finanzierungen und Immobilien.
Moin lieber Besucher!
Wer braucht einen Versicherungsmakler?
Es gibt doch viele Vergleichsseiten, wo ich alles selbst machen kann.
Ja, das stimmt, die gibt es. Jedoch gibt es nicht eine Seite, wo du nur auf das Produkt klickst und dann genau das bekommst, was du haben möchtest.
Zu jedem Produkt gibt es viele Auswahlfragen: Möchtest du das dazu haben, möchtest du dieses abwählen. Genau diese Auswahlmöglichkeiten haben es in sich, ein Kreuz Zuviel oder Zuwenig kann im Schadenfall unter Umständen schwere Folgen haben.
Jetzt kommt der Witz an der Geschichte. Ich suche mir nun auf der Vergleichsseite XY ein Produkt aus – genau das gleiche Produkt gibt es auch mit genau den gleichen Leistungen in unserem Vergleichsrechner – und der Beitrag ist der gleiche.
Letztendlich hast du nur auf den guten Service des unabhängigen Maklers verzichtet. Gespart hast du dadurch nichts aber dafür auf die Haftung des Maklers für seine Beratung verzichtet.
Wenn du jetzt noch einen Blick in das Impressum der Vergleichsseite machst, stellst du fest, dass die Vergleichsseite, wo du alles selbst machst, rechtlich den gleichen Status hat, wie wir ihn haben:
Versicherungsmakler nach §34D
Was ist ein Versicherungsmakler?
Wikipedia sagt dazu folgendes: Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als „treuhänderähnliche Sachwalter“ der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.[1]
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse. Dazu gehört auch die Weitervermittlung einer bestehenden (Kapital-)Versicherungspolice an Dritte, da hierdurch meist ein besseres wirtschaftliches Ergebnis im Vergleich zu einer etwaigen Kündigung erreicht werden kann; dies ergibt sich explizit aus § 93 HGB und implizit aus § 59 Abs. 3 VVG.
Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben. Diese Haftungspflicht trifft ihn auch, wenn der Fehler bzw. das Verschulden seinen Mitarbeitern zuzurechnen ist (vgl. § 278 BGB).
Das hört sich erst einmal ganz schön staubig an. Ich versuche einmal, es in einer Tabelle einfacher zu erklären.
Hier siehst du den Unterschied in der Vermittlung
Versicherungsvertreter | Mehrfachvertreter | Versicherungsmakler | |
Zugriff auf wie viele Gesellschaften? | Nur auf seine Versicherung | Nur auf seinen Versicherungskonzern | Auf alle Versicherungs-gesellschaften |
Haftet für seine Beratung | Über Versicherungsgesellschaft (Haftungsdach) | Über Versicherungskonzern (Haftungsdach) | Über seine eigene gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadens-haftpflichtversicherung |
Kann welche Produkte anbieten? | Nur von seiner Versicherungsgesellschaft | Nur von seinem Versicherungskonzern | Von allen Gesellschaften, entweder über Direktanbindungen oder über Poolanbindungen. |
Steht auf welcher Seite? | per Gesetz auf der Seite der Versicherungsgesellschaft | per Gesetz auf der Seite des Versicherungskonzerns | per Gesetz auf der Seite des Kunden |
Wenn noch Fragen im Raum stehen, schick uns einfach eine Mail an info@allfinanz-jk.de.
Übrigens bieten wir als bilateraler Versicherungsmakler diesen Service deutschland- und spanienweit an.
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Was verstehen wir als Versicherungsmakler unter Allfinanz?
Das sagt eine hanseatische Expertin dazu:
Einfach gesagt, bieten wir ganzheitliche Lösungen an: Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen, Immobilien und wir erarbeiten mit dir Lösungswege, wie du deine Ziele in der Zukunft erreichst, wir betreuen dich im Schadenfall oder bei Aufgaben in diesem Bereich. Wir sind für dich 24/7 online erreichbar und begleiten dich, wo es notwendig ist.
Als Makler ist es nicht unser Ziel, etwas neues zu vermitteln. Wenn deine bestehenden Versicherungen genau deinen Vorstellungen entsprechen und wir dir nichts anbieten können, was besser ist, bleibt alles wie es ist. Gerne betreuen wir dann deine Verträge und prüfen einmal im Jahr, ob es inzwischen eine gute Alternative für dich gibt.
Wir sind telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag ab 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr, für unsere Service- und Premiumkunden auch darüber hinaus.
Online sind wir für unsere Kunden und Interessenten 24/7 erreichbar.
Und nun viel Spaß beim stöbern wünschen
Bianca Jürss.
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Gutenbergstrasse 1
23611 Bad Schwartau
Tel.: (0451) 31 70 13 0
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