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Steuervorteile durch Rürup Rente sichern
Für wen ist eine Rürup Rente bzw. Basisrente eigentlich sinnvoll?
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie zeichnet sich besonders durch steuerliche Vorteile aus. Doch nicht für jeden Verbraucher ist die Rürup-Rente sinnvoll. Für wen eignet sich also die auch als Basisrente bezeichnete Altersvorsorge?
Basisrente, eine sinnvolle und solide Form der Altersvorsorge
Die Basisrente oder Rürup Rente wurde 2005, drei Jahre nach der Riester-Rente, in Deutschland eingeführt. Sie soll vor allem Selbständigen und Freiberuflern die Möglichkeit einer Basisversorgung im Alter geben. Denn insbesondere diese Berufstätigen zahlen häufig keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein und haben so auch keine, bzw. nur sehr geringe Rentenansprüche im Alter. Dabei sind Selbständige und Freiberufler in der Regel jedoch nicht zulagenberechtigt, wenn es um die Riester-Rente geht.
Die Basisrente zeichnet sich hingegen durch enorme steuerliche Vorteile aus. Da sie außerdem sehr flexibel gestaltet werden kann, haben alle Gelegenheit die Beiträge zur Rürup Rente entsprechend ihrer Einkommenssituation anzupassen.
Steuervorteile durch Rürup Rente voll ausnutzen
Nicht nur für Freiberufler & Selbständige, auch für Arbeitnehmer ist eine Rürup-Rente sinnvoll. Haben Sie eine hohe Steuerlast und können zum Beispiel die Möglichkeiten einer Riester Rente nicht voll ausschöpfen, weil Sie keine Kinder haben, so profitieren Sie durch die Steuerersparnis. Denn Sie können die Beiträge zu Rürup Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Für Alleinstehende bis zu einer Höchstgrenze von 23.362 Euro jährlich sind die Beiträge zu 84 Prozent (Stand 2017) steuerlich absetzbar. Für Ehepaare gilt hier eine Grenze von 46.724 Euro. Pro Jahr wird der steuerlich anrechenbare Anteil der Beiträge um zwei Prozent erhöht. Das bedeutet, im Jahr 2025 werden die Beiträge bis zur Höchstgrenze komplett anrechenbar sein.
Vorteil Rürup Rente, Voraussetzungen müssen nicht erfüllt sein
Im Unterschied zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine Voraussetzungen. So gibt es weder Personengruppen, die aufgrund ihrer beruflichen Situation nicht von den Vorteilen der Rürup-Rente profitieren können, noch müssen Sie einen Mindestbeitrag zur Rürup-Rente leisten. Vielmehr entscheiden Sie selbst, wann und wie viel Sie an Beiträgen in die Rürup-Rente einzahlen wollen. Eine höhere Einmalzahlung ist hier ebenso möglich, wie ein fester monatlicher Beitrag. Der Vertrag kann dabei auch vorübergehend oder dauerhaft beitragsfrei gestellt werden. Diese Möglichkeit ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie einen finanziellen Engpass überwinden müssen. Andere Altersvorsorgeprodukte bieten diese Möglichkeit nicht, so dass der Vertrag bei Zahlungsschwierigkeiten entweder gekündigt werden muss, was hohe Kosten verursachen kann, oder aber die finanzielle Belastung durch die Versicherungsbeiträge verkraftet werden müssen. Dafür kann man eine Rürup-Rente nicht kündigen.
Nachgelagerte Besteuerung
Bei der Basisrente ist die Besteuerung der Auszahlung im Alter. Das heißt, Sie erhalten zwar während der Ansparphase erhebliche Steuervorteile, sollten allerdings jedoch bedenken, dass die Rentenzahlungen später steuerpflichtig sind, wie die gesetzliche Rente auch. Dabei gilt Ihr individueller Steuersatz im Alter, dieser ist in der Regel deutlich geringer. Bis zum Jahr 2040 sind die Auszahlungen jedoch nur teilweise steuerpflichtig. Wer in diesem Jahr erstmalig Leistungen aus der Rürup Rente erhält, muss die Zahlungen auch zukünftig nur zu einem Anteil von 66 Prozent versteuern. Der Besteuerungsanteil steigt dabei jährlich an, bis zum Jahr 2020 um jährlich zwei Prozent, dann bis 2040 jährlich um ein Prozent. Wer etwa im Jahr 2030 erstmalig Leistungen erhält, versteuert die Rürup Rente zu 90 Prozent.
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